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  • Wussten Sie eigentlich?

    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Trinkwasser- verordnung (TrinkwV) unser kostbarstes Gut „Trinkwasser“ unter einen besonderen Schutz gestellt. (Neufassung vom 14.12.2012).



    Was bedeutet das für Sie?


    Als Betreiber einer Großanlage sind Sie verpflichtet, die Trinkwasserqualität jährlich überprüfen zu lassen und die Ergebnisse den betroffenen Verbrauchern bereitzustellen.

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    03379 368 411

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    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unser kostbarstes Gut „Trinkwasser“ unter einen besonderen Schutz gestellt. (Neufassung vom 14.12.2012).

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