Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unser kostbarstes Gut „Trinkwasser“ unter einen besonderen Schutz gestellt. (Neufassung vom 14.12.2012).
Was bedeutet das für Sie?
Als Betreiber einer Großanlage sind Sie verpflichtet, die Trinkwasserqualität jährlich überprüfen zu lassen und die Ergebnisse den betroffenen Verbrauchern bereitzustellen.
Aus unserem Alltag:
Wenn es bei Ihnen so aussieht, dann müssen Sie schleunigst handeln!